Facharztprüfung zur Erlangung des Facharzttitels für Neurologie
Das Bestehen der Facharztprüfung ist Voraussetzung für den Erwerb des Facharzttitels für Neurologie (allfällig anwendbare Übergangsbestimmungen und Ausnahmen: Schweizerischen Ärztezeitung Nr. 4 vom 26. Januar 2011).
Ab 1. Januar 2010 sind ausschliesslich Ärztinnen und Ärzte mit einem eidgenössischen oder vom BAG anerkannten ausländischen Arztdiplom zur Facharztprüfung zugelassen (Art. 23 WBO). Die Übergangsbestimmungen sind in Art. 69 Abs. 3 der WBO festgehalten.
Es empfiehlt sich, die Facharztprüfung nach Abschluss der reglementarischen Weiterbildung oder in deren letztem Jahr abzulegen. Der schriftliche Teil kann früher abgelegt werden, wobei zu beachten ist, dass der strukturierte mündliche und praktische Teil innert 3 Jahren nach der schriftlichen Prüfung absolviert werden muss (Weiterbildungsprogramm Facharzt Neurologie 4.5.1).
Prüfungsreglement pdf
Daten 2017
| Anmeldefrist | 01. März 2017 - 31. Mai 2017 |
| Erster Teil: |
schriftlich: MC-Prüfung auf Englisch |
| Ort: |
Inselspital, Bern |
| Zeitpunkt: | Freitag, 25. August 2017 |
| Zweiter Teil: | mündlich und praktisch |
| Ort: | Kantonsspital Aarau |
| Zeitpunkt: |
Freitag, 20. Oktober 2017 |
| Prüfungsgebühr |
Mitglieder SAYN: CHF 1’750.- (SAYIN = Swiss Association of Young Neurologists) Nicht-Mitglieder: CHF 2’250.- |




